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Unser Praxisteam heißt Sie herzlich willkommen!

Wir freuen uns, dass Sie unserem Team Ihr Vertrauen schenken.
Um einen reibungslosen Therapieablauf zu gewährleisten,
möchten wir sie über wichtige organisatorische Dinge
informieren…

Heilmittelverordnungen:

Nach Ausstellung eines Rezeptes durch Ihren Arzt haben sie 28 Tage (bei dringendem Behandlungsbedarf 14 Tage) mit der Therapie zu beginnen. Nach dieser Zeit verliert das Rezept seine Gültigkeit. Bitte vereinbaren Sie schnellstmöglich nach Ausstellung des Rezeptes einen Termin. Um das Rezept auf Richtigkeit zu überprüfen, benötigen wir dieses mind. 2 Tage vor Ihrem 1. Behandlungstermin im Original. Ohne eine gültige ärztliche Verordnung darf keine Therapie stattfinden.

Terminabsage:

Sie haben die Möglichkeit, einen Termin bis zu 24 Stunden vorher kostenfrei abzusagen. Sollten Sie eine Absage nur kurzfristig vornehmen können, stellen wir den Terminausfall privat in Rechnung.

Zuzahlung bei gesetzlich Krankenversicherten:

Zuzahlung für gesetzlich Versicherte ist vor der ersten Behandlung zu begleichen. Diese Gebühr ist gesetzlich vorgeschrieben und wird von allen Praxen in gleicher Höhe erhoben. Sollte die Anzahl der auf der Verordnung aufgeführten Behandlungseinheiten aus medizinischen oder persönlichen Gründen nicht vollständig geleistet werden, so erhalten Sie den zu viel bezahlten Betrag zurück.

Kostenübernahme bei privat Krankenversicherten:

Vor Behandlungsbeginn erstellen wir einen Behandlungsvertrag. Wir orientieren uns an der üblichen Vergütung für Privatleistungen. Diese kann bei Heilmittelleistungen von der Erstattungshöhe Ihrer Versicherung abweichen. Die jeweilige Erstattung der privaten Krankenkasse ist abhängig von der Krankenkasse und dem gewählten Tarif. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld über eine mögliche Differenz.

Bitte kommen Sie pünktlich zu Ihren Terminen:

Wir möchten, im Interesse unserer Patienten, Wartezeiten möglichst vermeiden. Wir sind deshalb darauf angewiesen, dass jede Behandlung pünktlich beginnen kann. Verloren gegangene Zeit durch Zuspätkommen wird von der Behandlungszeit abgezogen. Sollte die Behandlungsdauer nach den Vorgaben der Leistungsbeschreibungen der Krankenkassen unterschritten werden, muss die Therapie ausfallen, was wir privat in Rechnung stellen müssen.

Therapierelevante Informationen:

Vor Ihrem ersten Besuch erhalten Sie einen Patientenfragebogen, den Sie gewissenhaft ausfüllen müssen. Hier benötigen wir relevante gesundheitsbezogene Informationen von Ihnen (z.B. Vorerkrankungen, Medikamente etc.). Bitte füllen Sie diesen vollständig aus und bringen Sie evtl. Medikamentenplan u. Befunde mit. Nur wenn ihr behandelnder Therapeut über Ihren Gesundheitszustand informiert ist, kann eine erfolgreiche Therapie stattfinden.


Auf gute und erfolgreiche Zusammenarbeit! Wir freuen uns auf Sie!

Ihr Praxisteam.